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BGB § 651h Zulässige Haftungsbeschränkung

BGB § 651h Zulässige Haftungsbeschränkung

[ Auszug: (1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis bes ... ]