[ Auszug: (1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
Reisepreis bes ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]